Vergaberichtlinien
Die Kriterien und Anforderungen für die Vergabe des natureplus®-Umweltzeichens sind in den folgenden Vergaberichtlinien niedergelegt.
Jedes Bauprodukt mit dem natureplus® Qualitätszeichen muss die Anforderungen seines betreffenden Produkt-Kriteriums erfüllen.
Neben den Anforderungen der einzelnen Produkt-Kriterien sind die Anforderungen der dort ggf. genannten weiteren Richtlinien zu erfüllen – z.B. Grundlagenrichtlinien (GL 5000 ff.).
Bei Produkten bestehend aus mehreren Systemkomponenten, z.B. Wärmedämm-verbundsysteme, sowie bei Bauteilen/ Bauelementen (RL 2000 ff.) gelten zusätzlich die im Produkt-Kriterium genannten Anforderungen an die Einzelkomponenten.
Sie finden alle geltenden Zertifizierungskriterien in der unten stehenden Navigation.
Wenn Sie als Hersteller von Bauprodukten eine natureplus-Vergaberichtlinie für Ihre speziellen Produkte nicht finden, dann können Sie sich bei der natureplus-Geschäftsstelle erkundigen, ob eine solche Richtlinie derzeit in Arbeit oder in Planung ist. Als Mitglied des natureplus-Verbandes haben Sie das Recht, an der Erstellung der Sie betreffenden Vergaberichtlinien aktiv mitzuwirken.
Um Verbrauchern und Herstellern das Vertrauen zu geben, dass ein vorbeugender Gesundheitsschutz beständig gewährleistet ist, werden im Rahmen der natureplus-Zertifizierung seit April 2019 die Emissionen aus Bauprodukten nach der Richtlinie 5010 bewertet.
Um den Anforderungen des Klimaschutzes angemessen Rechnung zu tragen, werden seit Juni 2021 alle Produkte, für die bisher schon Ökokennzahlen erhoben wurden, nach der Richtlinie 5020 Klimaverträglichkeit und Energieeffizienz bewertet.
Wir weisen darauf hin, dass die Grundlagenrichtlinien (RL 5000 ff.) für alle Produkt-Kriterien gelten und die dort ggf. noch vorhandenen abweichenden Anforderungen ersetzen.
Alle aktiven natureplus Vergaberichtlinien finden Sie hier gebündelt in einem Dokument.